Dipl. oec. troph. Angela Clausen
Für Lebensmittel zugelassene Azofarbstoffe gelangen vor allem über farbenfrohe Süßwaren und Getränke in unseren Körper. Hergestellt werden sie aus Anilin. Dieses steht schon lange im Verdacht, Krebs auszulösen.

Da einige Azofarbstoffe durch Enzyme in ihre Ausgangsverbindungen aufgespalten werden, gelten auch sie als krebserzeugend. Bei entsprechend veranlagten Menschen können sie außerdem pseudoallergische Symptome an Haut und Atemwegen auslösen. Ist bereits eine Unverträglichkeit gegen Salicylsäure und ihre Abkömmlinge vorhanden, kann es zu Kreuzreaktionen kommen.
Einige der zugelassenen Azofarbstoffe wie Tartrazin, waren in Deutschland bereits verboten. Aufgrund einer europaweit einheitlichen Regelung für Zusatzstoffe wurden sie wieder erlaubt. Eine 2007 von der britischen Food Standards Agency in Auftrag gegebene klinische Studie kam zu dem Ergebnis, dass die künstlichen Farbstoffe in der Ernährung die Hyperaktivität bei Kindern erhöhen können. Die britische Lebensmittelbehörde empfiehlt daraufhin hyperaktiven Kindern, Lebensmittel mit den in der Studie untersuchten Farbstoffen zu vermeiden. Die deutschen Behörden sahen keinen Anlass, ihre Empfehlungen zu verändern. Dennoch hat das Europaparlament eine Gesetzesänderung durchgesetzt: Ab dem 20. Juli 2010 müssen Lebensmittel, die bestimmte Azofarbstoffe oder Chinolingelb enthalten, den Warnhinweis "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen" tragen.
Quelle: A. Clausen: UGB-Forum 5/09, S. 245-248
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