Dr. oec. troph. Maike Groeneveld
Spezielle Bakterien im Joghurt, Antioxidantien im Fruchtsaft und Kräuterzusätze in Milch sollenunsere Lebensmittel gesundheitlich aufpeppen.Das Angebot ist groß - ihr gesundheitlicher Nutzen jedoch manchmal fragwürdig.
Functional Foods im Supermarkt
Die Idee für diese Art von Lebensmitteln entstand in Japan. Bereits seit Mitte der 80er Jahre fördert die japanische Regierung die Entwicklung von Produkten mit gesundheitsfördernden Wirkungen. Ziel der Initiative ist es, die Ausgaben im Gesundheitswesen zu senken. Als Land mit der höchsten Lebenserwartung will Japan die Gesundheit seiner Bürger durch spezielle Lebensmittel bis ins hohe Alter erhalten. Die neu entwickelten Produkte fanden schnell ihre Abnehmer, besonders da in Asien sowieso schon viele Lebensmittel traditionell als Heilmittel gelten. Vor allem Erfrischungsgetränke, Fertiggerichte, Frühstückscerealien, Süßwaren und Milchprodukte mit unterschiedlichen Zusätzen haben sich auf dem japanischen Markt etabliert. Auch in westlichen Industrieländern werden funktionellen Lebensmitteln gute Marktchancen eingeräumt, weil sie dem Bedürfnis vieler Verbraucher nach einem gesundheitsbewußten Lebensstil entgegenkommen.
Zugelassene Produkte dürfen mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden und tragen die Aufschrift: Dies ist ein Lebensmittel mit speziellem gesundheitlichem Nutzen. Zusätzlich muß die täglich empfohlene Zufuhrmenge sowie der Hinweis angegeben sein, daß ein exzessiver Genuß die Gesundheit nicht weiter verbessert. Falls sich ein übermäßiger Verzehr schädlich auswirken kann, ist dies ebenfalls auf dem Etikett zu vermerken.
Das erste funktionelle Lebensmittel, das in Japan zugelassen wurde, war hypoallergener Reis. Die allergieauslösende Eiweißverbindung wurde mit Hilfe eines proteinspaltenden Enzyms entfernt. Die Japaner entwickelten dieses Verfahren, weil immer mehr Bürger eine Allergie gegen das Hauptnahrungsmittel bekamen. Bis Ende 1995 wurden in Japan 58 Lebensmittel als FOSHU zugelassen. Darunter befinden sich phosphorarme Milch für Patienten mit chronischen Nierenerkrankungen, mit Oligosacchariden angereicherte Lebensmittel zur Verbesserung der Darmflora oder Kaugummi mit Isomalt und Maltit zur Vorbeugung vor Zahnkaries.
Die Abgrenzung zwischen gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen ist schwierig und wird in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich gehandhabt. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied beispielsweise, daß die Aussage "die Vitamin/Mineralstoff-Kombination speziell für den Organismus des Mannes oder der Frau zur Stärkung des Immunsystems" krankheitsbezogen und damit verboten sei. In der Begründung heißt es unter anderem, daß "es sich bei dem Wort Immunsystem nicht um einen alltäglichen, sondern um einen Begriff aus der medizinischen Fachsprache handelt". Der Laie könne zu der Annahme kommen, daß ein Produkt, das ihm die Stärkung seines Immunsystems verspricht "über das normale Maß hinaus den Abwehrwall gegen Infektionen" erhöhe und drohenden Erkrankungen vorbeuge.
Der europäische Spitzenverband der Ernährungsindustrie strebt eine Änderung der EG-Etikettierungs-Richtlinie an. Er schlägt vor, Werbeaussagen wie "kann das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen senken" zuzulassen.
Damit sich funktionelle Lebensmittel auf dem Markt behaupten können, sollten die Anbieter die Wirkungen mit wissenschaftlichen Studien belegen. Für das Image ist es sicherlich nicht förderlich, wenn ständig neue Produkte mit zweifelhaftem Nutzen in die Geschäfte kommen, so wie es momentan der Fall ist. Die ersten probiotischen Milchprodukte wurden noch in aufwendigen Forschungsarbeiten untersucht. Als diese beim Verbraucher Anklang fanden, imitierten zahlreiche Anbieter die Produkte, ohne ihre Wirkung genau zu überprüfen. Die Verbraucher sind deshalb aufgefordert, Belege für den Nutzen der Functional Foods einzufordern. Politiker sollten sie darin unterstützen, unter anderem indem sie verbindliche Untersuchungskriterien festlegen. Zudem wäre es sicherlich sinnvoll, wenn die Hersteller ihre Produkte patentrechtlich schützen könnten, was bisher nicht möglich ist.
Eine abschließende Einschätzung, ob funktionelle Lebensmittel tatsächlich einen Nutzen für die Gesundheit bringen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. In manchen Fällen wie bei den probiotischen Joghurts mag dies zutreffen. In anderen Fällen, wie bei Müslis, die probiotische Kulturen in getrockneter Form enthalten, erscheint der Nutzen eher fragwürdig. Sicher ist jedoch, daß die Produkte nur eine Ergänzung zu einer insgesamt gesunden Ernährungsweise sein können. Die Basis hierfür bleiben auch in Zukunft Gemüse, Obst und Vollkornprodukte.
LITERATUR:
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GOLDBERG, I. (Hrsg.): Functional Foods - Designer foods, Pharmafoods, Nutraceuticals. Chapman & Hall, New York 1994
ICHIKAWA, T.: Functional foods in Japan. S. 453-467, In: Goldberg, I. (Hrsg.): Functional foods - Designer foods, Pharmafoods, Nutraceuticals. Chapman & Hall, New York 1994
MROHS, A.: Wellness und Functional Food - Rechtliche Situation. Vortrag anläßlich einer Veranstaltung der Verbraucher-Zentrale Rheinland-Pfalz am 2.12.1997 in Emmelshausen bei Koblenz
Quelle: Groeneveld, M.: UGB-Forum 2/98, S. 66-69
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