„Ohne Zuckerzusatz“ - irreführender Aufdruck

Wer Apfelmus oder Kekse mit der Aufschrift „ohne Zuckerzusatz“ kauft, geht davon aus, dass diese Lebensmittel keinen Zucker enthalten. Doch in dem Produkt können durchaus erhebliche Mengen an Zucker stecken.

Rechtliche Regelungen

Ob Kekse, Breie oder ähnliches mit der Bezeichnung „ohne Zuckerzusatz“ beworben werden dürfen, ist in der EU Health-Claims-Verordnung von 2007 geregelt. Sie besagt, dass dem Produkt weder Zucker zugesetzt werden dürfen noch wegen ihrer süßenden Wirkung verwendete Lebensmittel. Als Zucker gelten hier alle Mono- und Disaccharide. Enthält das Lebensmittel von Natur aus Zucker, empfiehlt die Verordnung lediglich, auf der Verpackung darauf hinzuweisen. Diese Formulierung ermöglicht einen großen Interpretationsspielraum für die Hersteller.

Schlupflöcher der Industrie

Eines der Schlupflöcher stellt beispielsweise Malzextrakt dar. Malzextrakt, auch Malzsirup genannt, ist ein süß schmeckender Sirup, der aus gemälztem Getreide hergestellt wird. Er gehört weder zu den Zuckern noch zu den Süßungsmitteln. Eigentlich müsste Malzextrakt zu den süßenden Lebensmitteln zählen. Dadurch dürfte er laut der Health-Claims-Verordnung nicht in Lebensmitteln enthalten sein, die mit der Aufschrift „ohne Zuckerzusatz“ werben. Malzextrakt findet sich aber dennoch häufig in diesen Produkten. Er muss zwar auf der Zutatenliste angegeben werden, für den Kunden ist es aber schwer, Malzextrakt als süßendes Lebensmittel zu entlarven.

Blick aufs Etikett

Es ist daher kaum zu erkennen, wie viel Zucker sich tatsächlich im Lebensmittel verbirgt. Sind auf der Zutatenliste an vorderer Stelle Malzextrakt, Dextrose, Glucosesirup, Laktose, Süßmolkenpulver, Fruchtsüße und getrocknete Früchte aufgeführt, sollten Sie hellhörig werden. Auch die Summe vieler einzelner süßender Zutaten kann zu einem hohen Gesamtzuckergehalt beitragen. Die Bezeichnung „ohne Zuckerzusatz“ sagt zudem nichts darüber aus, wie viel Zucker ein Produkt von Natur aus enthält. Denn fruchteigener Zucker aus Obst oder Dicksäften muss nicht deklariert werden.

Ende 2016 tritt die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) in Kraft. Auf dem Etikett müssen die Hersteller dann angeben, wie viel Zucker insgesamt in dem Produkt steckt. Bis dahin sollten Sie sich im Klaren sein, dass nicht nur dort, wo Zucker draufsteht, auch Zucker drin ist.

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