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Welche Vorteile bietet der Förderverein fair beraten e.V. Verbrauchern?

Die Bezeichnungen „Gesundheitsberater“ oder „Ernährungsberater“ sind in der Bundesrepublik nicht geschützt. Viele Anbieter bewegen sich auf dem Beratungsmarkt, deren Interesse Produktwerbung oder Produktverkauf sind. Vorsicht deshalb vor „günstiger Ernährungsberatung“, sie kann am Ende teuer sein, weil das Ziel dieser Beratungspersonen das Verkaufsergebnis ist, nicht das Wohlbefinden des Ratsuchenden! Der Verbraucher hat es deshalb bei der Suche nach einer Beratung auf dem freien Markt schwer, eine gute, faire Beratung zu finden. Dabei hilft der Förderverein fair beraten e.V. mit dem Qualitätssiegel fair beraten.

Was verstehen wir unter „fair“ beraten?

  • fair ist, wenn die Beratungsfachkraft eine qualifizierte Ausbildung mit Zusatzqualifikation hat, sich durch regelmäßige Fortbildungen auf dem aktuellen Wissensstand hält und dies von neutraler Seite kontrolliert wird. Nur dann gelten die BeraterInnen beim UGB als qualitätsgesichert und sind daher besonders empfehlenswert.
  • fair ist, wenn eine qualitativ hochwertige Beratungsleistung angemessen honoriert wird.
  • fair ist, wenn Verbraucher in einer Gesundheitsberatung nicht manipuliert werden, z.B. Produkte zu kaufen. Auch die Werbung für Produkte ist daher ausgeschlossen.


Das Qualitätssiegel steht für:

  • unabhängige Informationen ohne
    Werbung oder Verkauf von Produkten

  • geprüfte Trainer & Berater, die sich
    regelmäßig fortbilden

  • bewährte Kurskonzepte, die Sie in Ihrer
    Selbstbestimmung als Verbraucher unterstützen


Die Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel erhalten ausschließlich geprüfte, qualitätsgesicherte Ernährungfachkräfte. Diese Trainer & Berater haben sich vertraglich zu neutraler und werbefreier Ernährungsberatung verpflichtet.

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