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Kooperationspartner

Säuglings- und Kinderernährung

Vortragskonzept

Exklusiv für Partner des Netzwerks Gesunde Ernährung steht die Vortragspräsentation "Säuglings- und Kinderernährung" mit 118 Folien auf CD zur Verfügung. Sie bildet die Grundlage für Vorträge zu Themen wie Stillen, Muttermilchersatznahrung, Ernährung in der Stillzeit, Beikost, Allergien vorbeugen oder wie eine optimale Ernährung für Kleinkinder und Kinder aussehen kann.

Die ansprechend gestalteten Folien decken das Thema Ernährung vom Tag der Geburt bis zum Grundschulalter und darüber hinaus ab. Das Kapitel Beikost gibt zum Beispiel Empfehlungen für Lebensmittel im ersten Lebensjahr und die Reihenfolge ihres Einsatzes. Auch auf die Technik des Fütterns wird eingegangen. Über ein Pro und Kontra zu industrieller Säuglingsnahrung und Tipps beim Kauf von Fertigbreien, führen die Folien darauf hin, dass selbst hergestellte Beikost der beste Weg ist, ein Kind gesund und vollwertig zu ernähren. Ergänzt wird dieser Abschnitt durch Hinweise für den küchentechnisch reibungslosen Ablauf.

Die Stärken des Konzeptes
Alle Folien sind selbsterklärend. Wer die Ausbildung zum Fachberater Säuglings- und Kinderernährung UGB abgeschlossen hat, benötigt keine weiteren Zusatzinformationen, um einen Vortrag zu den enthaltenen Kapitelthemen halten zu können. Die Folien sind unnummeriert und geben Freiraum für eine individuelle Zusammenstellung. Die Themen lassen sich mit Praxispräsentationen kombinieren und können auch in kleineren Praxiseinheiten mit Kursteilnehmern eingesetzt werden. Einfach können aus dem Foliensatz Teilnehmerunterlagen zusammengestellt und kopiert werden. Die Folien lassen sich von der ausgelieferten CD entweder direkt per PC und Beamer präsentieren oder können auf Folien für einen Overheadprojektor ausgedruckt werden. Insgesamt erleichtert der Foliensatz den Aufwand für einen Vortrag oder eine Kurseinheit beträchtlich. Insbesondere gibt er Kursleitern Sicherheit, in Vorbereitung und Ablauf einer Veranstaltung.

Kursleiterqualifikation
(Änderungen vorbehalten)

Der Foliensatz Säuglings- und Kinderernährung (29,- €) ist exklusiv für qualitätsgesicherte Ernährungsfachkräfte, die als Partner im Netzwerk Gesunde Ernährung zusammengeschlossen sind. Nähere Infos zur Partnerschaft finden Sie unter www.netzwerk-gesunde-ernaehrung.de. Voraussetzung für den Zugang zum Foliensatz ist eine Qualifikation speziell in der Säuglings- und Kinderernährung. Die UGB-Akademie bietet hierzu die Ausbildung zum Fachberater Säuglings- und Kinderernährung an.

1. Kompetenz- und konzeptorientierte Standards für Partner im Netzwerk Gesunde Ernährung

Eine staatlich anerkannte Ernährungsausbildung, eine methodisch-didaktische Qualifikation, eine Zusatzqualifikation im Bereich Ernährung sowie eine jährlich zu erfüllende Fortbildungspflicht werden vorausgesetzt. Fachkräfte ohne staatliche Ausbildung im Bereich Ernährung können unter bestimmten Voraussetzungen (siehe 2.) integriert werden.

Bei der Anbieterqualifikation der Fachkräfte wird eine optimale Ergebnisqualität angestrebt. D.h. die Kompetenzen der Ernährungsberatungs-Fachkräfte werden überprüft, die Fachkräfte werden mit Konzepten ausgestattet, die den Qualitätsstandards der Gießener Erklärung entsprechen, und regional angebotsbezogen vernetzt. Die Besonderheiten sind:

  • Es werden Prüfungen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Fachkraft die erforderlichen Kompetenzen tatsächlich aufweist.
  • Im Netzwerk wird konzeptorientiert gearbeitet, d.h. die Fachkräfte arbeiten mit regelmäßig in ihrer Qualität überprüften Konzepten (Best Practice Modelle).
  • Es werden jeweils nur die guten bzw. die besten Fachkräfte aus den verschiedenen Ernährungsberufen dem Verbraucher als qualitätsgesichert empfohlen.

2. Qualifikation der Ernährungsfachkraft - Voraussetzungen

Für die Qualitätsgesicherte Ernährungsberatung und -bildung sind alle Fachkräfte mit staatlicher Ausbildung (Nachweis eines Ausbildungszertifikates einer staatlichen Berufsausbildung in den Bereichen Ernährungsberatung oder -bildung, in der Regel Studium oder eine ähnlich qualifizierende Ausbildung) und methodischer Qualifikation (ggf. ist eine entsprechende Zusatzqualifikation nachzuweisen) zugelassen, die
- eine Zusatzqualifikation, die den Richtlinien des NGE entspricht (die Zusatzqualifikation muss mit guten oder sehr guten Leistungen abschließen; Anpassungen und "Quereinstiege"- siehe 3. - werden ermöglicht) sowie
- die Einarbeitung in eines der Konzepte des Netzwerks Gesunde Ernährung nachweisen (falls dies nicht bereits mit der Zusatzqualifikation erreicht wurde).

Beispielsweise OecotrophologInnen/ErnährungswissenschaftlerInnen (Diplom/Bachelor/Master), DiätassistentInnen, HauswirtschaftsmeisterInnen (einschließlich WirtschafterInnen, HauswirtschaftslehrerInnen),... Dies gilt auch für Ernährungsfachkräfte, die im Beitrittsgebiet vor der Wiedervereinigung eine einschlägige Ausbildung abgeschlossen haben und danach berufsbezogene Fortbildungsmaßnahmen mit dem Ziel der Erlangung vertiefender Konzeptqualifikationen nachweisen können.

Für die Qualitätsgesicherte Ernährungsberatung und -bildung sind auch Fachkräfte ohne staatliche Ausbildung zugelassen, wenn sie einen curricular qualifizierenden Abschluss erreicht haben, und folgendes zusätzlich erbringen:

  • den Nachweis eines Fortbildungszertifikates in den Bereichen Ernährungsberatung oder -bildung (einschließlich einer methodisch-didaktischen Qualifikation), gemäß den Richtlinien des Netzwerks Gesunde Ernährung (diese Zusatzqualifikation muss mit guten oder sehr guten Leistungen abschließen),
  • den Nachweis der Einarbeitung in eines der Konzepte des Netzwerks Gesunde Ernährung (falls dies nicht bereits mit der Zusatzqualifikation erreicht wurde).

3. Quereinstieg

Für Fachkräfte mit staatlicher Ausbildung gibt es die Möglichkeit zum Quereinstieg

Änderungen vorbehalten

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